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Resolution gegen Gewalt


Urheber:in:
DGUV



Gemeinsam gegen Gewalt im Job und Ehrenamt: DGUV setzt starkes Zeichen

Gewalt hat keinen Platz – weder am Arbeitsplatz noch im Ehrenamt. Mit einer klaren Resolution bezieht die gesetzliche Unfallversicherung über ihren Spitzenverband DGUV Stellung: „Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt begegnen wir gemeinsam.“ Damit bekräftigt sie ihr langfristiges Engagement für sicheres Arbeiten, Lernen und Helfen – ganz im Sinne der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.

Ein klares Ziel: Arbeit und Ehrenamt frei von Angst

Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, bringt es auf den Punkt: „Alle Menschen sollen ohne Angst vor Gewalt ihrer Arbeit oder ihrem Ehrenamt nachgehen können.“ Gewalt ist dabei nicht nur körperlich – sie beginnt oft subtil: mit Beleidigungen, Bedrohungen oder sexueller Belästigung. Die DGUV macht deutlich: Keine Form von Gewalt ist hinnehmbar.

Mit der Kampagne #GewaltAngehen, die bereits im Dezember 2023 gestartet ist, werden konkrete Präventionsmöglichkeiten aufgezeigt und Unterstützungsangebote für Betroffene bekannt gemacht. Ziel ist es, Beschäftigte wie Ehrenamtliche frühzeitig zu sensibilisieren und zu stärken.

Verantwortung ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Die neue Resolution unterstreicht, dass Gewaltprävention eine gemeinsame Verantwortung ist:

  • Arbeitgebende müssen klar Position beziehen – gegen jede Form von Gewalt, von der Beleidigung bis zum tätlichen Angriff. Die Gefährdungsbeurteilung ist hier das zentrale Instrument, um Risiken zu erkennen und zu reduzieren.

  • Politik und Justiz sind aufgerufen, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden und auszuschöpfen. Das ILO-Übereinkommen 190 zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt liefert dafür den internationalen Rahmen.

  • Jede einzelne Person kann ihren Teil beitragen – durch Zivilcourage, solidarisches Verhalten im Kollegenkreis und durch das Ernstnehmen von Gewaltvorfällen.

Unfallversicherung: Schutz und Hilfe für Betroffene

Wer im Rahmen seiner Arbeit oder eines Ehrenamts von Gewalt betroffen ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz umfasst nicht nur Präventionsmaßnahmen, sondern auch Leistungen zur Rehabilitation – physisch wie psychisch.

Fazit: Ein gemeinsames Zeichen der Stärke

Die Resolution der DGUV ist mehr als ein Appell – sie ist ein deutliches Signal für ein respektvolles und sicheres Miteinander in Beruf und Ehrenamt. Denn: Gewalt darf niemals als „Berufsrisiko“ hingenommen werden. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Angst zu arbeiten, zu helfen und sich zu engagieren.


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