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ASR A3.6: Lüftung im Betrieb – Welche Anforderungen gelten?


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Über freie Lüftung oder sachgerecht betriebene RLT-Anlagen müssen Beschäftigte mit gesundheitlich zuträglicher Atemluft versorgt werden. Dabei dürfen festgelegte Richtwerte nicht überschritten werden. Zur Verringerung der Stoff- bzw. Feuchtelast in Innenräumen muss die Raumluft ausgetauscht werden, am wirkungsvollsten ist das Stoß- und Querlüften.

Grundlage für viele Maßnahmen rund um das Thema Lüften ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“.

Lüftung: Was regelt die ASR A3.6?

Die ASR A3.6 “Lüftung” konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV bez. Lüftung und gilt für Arbeitsplätze in „umschlossenen Arbeitsräumen“. Sie berücksichtigt dabei sowohl verwendete Arbeitsverfahren als auch körperliche Belastung und Anzahl der Beschäftigten sowie sonstige anwesende Personen, wie Kunden oder Besucher. Empfohlen wird sie auch für Pausen-, Bereitschafts-, Erste-Hilfe-, Sanitärräume und Unterkünfte.

Ziel ist die ausreichende Versorgung mit „gesundheitlich zuträglicher Atemluft“, also v.a. ausreichend Sauerstoff bei möglichst geringer Stoff- bzw. Feuchtelast.


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