HSE - Markt- und Messeplatz

Brandschutz im Betrieb


Urheber:in:
DGUV - BG ETEM



Brandschutzhelferinnen und -helfer sind in jedem Betrieb Pflicht. Fünf Prozent der Beschäftigten müssen wissen, was bei Feuer im Betrieb zu tun ist. Zwei Brandschutzhelfer sagen in einem Interview in der Zeitschrift “etem” der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), warum sie mit Begeisterung dabei sind.

Brandschutzhelfer sollen vor allem bei der Entdeckung eines sogenannten Entstehungsbrands – ein beginnender Brand, den man ohne Eigengefährdung löschen kann – sofort löschen. Brandschutzhelfer sind in der praktischen Anwendung eines Feuerlöschers ausgebildet. Sie erkennen Brandentstehungsmöglichkeiten und können diese präventiv vermeiden.

Lesen Sie über den betrieblichen Alltag eines Brandschutzhelfers bei Procter & Gamble… <weiterlesen>



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