Übertragbare Krankheiten im Hafen: Notfallmanagement braucht klare Abläufe und abgestimmte Zuständigkeiten
Der maritime Verkehr ist aufgrund internationaler Personen- und Warenbewegungen besonders anfällig für die grenzüberschreitende Verbreitung übertragbarer Krankheiten. Deshalb müssen Hafenärztliche Dienste im Verdachts- oder Ausbruchsfall sehr schnell beurteilen können, welche Maßnahmen notwendig sind und welche weiteren Stellen einbezogen werden müssen. In Deutschland sind fünf Seehäfen – Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock und Wilhelmshaven – zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) benannt und müssen hierfür definierte Kernkapazitäten vorhalten. (Öffentliches Gesundheitswesen Akademie)
Die von ASU angekündigte Fortbildung knüpft an die Erfahrungen des Forschungsprojekts GESA – „Gesunde Häfen, gemeinsam stark“ an. In diesem Projekt wurden die bestehenden Strukturen der fünf deutschen IGV-Häfen untersucht und Möglichkeiten entwickelt, das Vorgehen bei infektiologischen Ereignissen stärker zu vereinheitlichen. Dazu gehörten Interviews mit Hafenärztlichen Diensten, Hafenbehörden, Terminalbetreibern, Feuerwehr, Polizei, Zoll, Lotsen und weiteren Akteuren sowie die Analyse vorhandener Notfallpläne und Standardarbeitsanweisungen. (Springer Nature Link)
Die Analyse zeigte, dass sich insbesondere durch die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie viele Abläufe und Kooperationen verbessert haben. Gleichzeitig bestanden weiterhin Unterschiede zwischen den Häfen. Insgesamt wurden 177 Dokumente wie Notfallpläne, Meldeketten, Hygiene- und Desinfektionspläne, Übersichten zur persönlichen Schutzausrüstung und Protokollvorlagen untersucht. Umfang und Detailtiefe unterschieden sich teilweise deutlich; auch Lücken in der Notfallplanung wurden festgestellt. (Springer Nature Link)
Aus den Ergebnissen wurde deshalb ein generischer Ablauf für Infektionsereignisse im Hafen entwickelt. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die schnelle Lage- und Risikoeinschätzung, die medizinische Versorgung erkrankter Personen, die Ermittlung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen sowie eindeutig festgelegte Melde- und Kommunikationswege zwischen den beteiligten Stellen. Dieser allgemeine Prozess soll an die jeweiligen Gegebenheiten eines Hafens angepasst werden können. (PubMed Central (PMC))
Ein zentrales Element sind praktische Notfallübungen. In einem Planspiel wurde beispielsweise ein Meningitisfall an Bord eines Containerschiffs simuliert. Dabei zeigte sich, wie wichtig klar definierte Rollen und Schnittstellen sind. Als konkrete Verbesserungsmöglichkeiten wurden unter anderem persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel direkt am Terminal sowie Möglichkeiten einer orientierenden telemedizinischen Beurteilung diskutiert. (PubMed Central (PMC))
Für die Praxis entstand außerdem ein Handbuch mit individuell anpassbarem Notfallplan. Es enthält unter anderem Standardarbeitsanweisungen, Checklisten für Material und persönliche Schutzausrüstung, Anamnese- und Untersuchungsbögen, Ereignisprotokolle und Kommunikationsschemata. Das Konzept ist damit nicht nur für die fünf offiziell benannten IGV-Häfen gedacht, sondern kann grundsätzlich auch von anderen See- und Binnenhäfen genutzt werden. (Projekt GESA)
Die Fortbildung „Notfallmanagement im Hafenärztlichen Dienst bei übertragbaren Krankheiten“ greift diese Ansätze auf. Schwerpunkt sind der generische Notfallplan, die Planung und Durchführung von Notfallübungen sowie insbesondere die Schnittstellenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren eines Hafens. Für 2026 ist der eintägige Präsenzworkshop am 28. April in Düsseldorf vorgesehen. (Öffentliches Gesundheitswesen Akademie)
Auf den Punkt gebracht: Bei einem Infektionsgeschehen im Hafen entscheidet nicht allein medizinisches Wissen über ein erfolgreiches Krisenmanagement. Entscheidend sind vorbereitete Notfallpläne, eindeutige Verantwortlichkeiten, funktionierende Meldewege, ausreichende Schutzausrüstung und regelmäßig geübte Zusammenarbeit zwischen Hafenärztlichem Dienst, Gesundheitsamt, Hafenbehörden, Terminalbetreibern und weiteren Einsatzorganisationen. Das GESA-Konzept schafft dafür eine einheitliche, aber an unterschiedliche Häfen anpassbare Grundlage.
