HSE - Markt- und Messeplatz

Neue Regelung für die Verwendung von diisocyanathaltigen PU-Schäumen und Klebstoffen


neu: Schulungspflicht!
Urheber:in:
ASU Arbeitsmedizin



Ab dem 24. August 2023 gilt eine neue Regelung für die Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten, wie PU-Schäumen und bestimmten Klebstoffen, die von gewerblichen und industriellen Anwendern beachtet werden muss. Diisocyanate gehören zu den höchsten Haut- und Atemwegsallergenen und können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt, alternative Produkte ohne Diisocyanate zu verwenden, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, müssen Nutzer ab dem genannten Datum an einer Schulung zur sicheren Handhabung teilnehmen. Diese Pflicht betrifft Unternehmen mit Mitarbeitern sowie selbstständige Anwender, sofern das verwendete Produkt eine Diisocyanatkonzentration von mehr als 0,1 % aufweist. Informationen über den Schulungsbedarf finden sich auf dem Etikett der Verpackung oder im Sicherheitsdatenblatt.

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Die SVLFG gibt zusätzlich folgende Sicherheitshinweise für den Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten:

  • Tragen einer Schutzbrille
  • Verwendung geeigneter Handschuhe (nach dem Sicherheitsdatenblatt)
  • Tragen von langer Arbeitskleidung (bei Kontamination sofort ablegen)
  • Gewährleistung einer guten Belüftung am Arbeitsplatz, ggf. durch ein geeignetes Lüftungssystem.

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