HSE - Markt- und Messeplatz

Aktualisierte technische Regel für den Hautschutz


Urheber:in:
DGUV



Nach sechsjähriger Überarbeitung wurde die technische Regel TRGS 401 “Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen” neu veröffentlicht. Welche Änderungen enthalten und welche Aspekte künftig in der Bau- und Reinigungsbranche zu beachten sind, beleuchtet ein aktueller Beitrag im Fachmagazin “BauPortal” der BG BAU.

Die TRGS 401 gilt für alle Arbeiten, bei denen es zum Hautkontakt mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen kommt, insbesondere bei Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen.

Hauterkrankungen stehen seit Jahren an der Spitze der Anzeigen einer Berufskrankheit. Durch eine rechtliche Änderung wurde die Anerkennung 2021 erleichtert. So konnte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2019 nur in 22 Fällen eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen, im Jahr 2021 waren es dann 267 Fälle.



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