HSE - Markt- und Messeplatz

Vernetzung mit Folgen: 13 Schritte gegen Software-Obsoleszenz


Urheber:in:
Umweltbundesamt



Ob Saugroboter, smarte Lautsprecher oder Geräte, die Licht und Heizung regeln – sie alle sind mit dem Internet verbunden und werden von eigener Software gesteuert. Unter Umständen beeinflusst die Software aber auch die Lebensdauer der Geräte. Sie sind nicht mehr nutzbar, obwohl sie technisch einwandfrei sind. Die Folgen: mehr Elektroschrott, steigender Ressourcenverbrauch und zusätzliche Kosten für Verbraucher*innen. Das UBA empfiehlt daher neue gesetzliche Regelungen, um die Lebensdauer technischer Geräte zu erhöhen und so die Umwelt zu schützen.

Mindestanforderungen für die ⁠Nachhaltigkeit⁠ neuer Geräte

Vor diesem Hintergrund veröffentlicht das ⁠UBA⁠ 13 Empfehlungen für gesetzliche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, um die Lebensdauer von technischen Geräten zu erhöhen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

Folgende Mindestanforderungen sollten neue Geräte nach Auffassung des UBA für eine Marktzulassung erfüllen:

  1. Die Möglichkeit zum Betrieb des Produktes ohne externe Abhängigkeit
  2. Bereitstellung sicherheitsrelevanter Software-Updates für mindestens zehn Jahre
  3. Gewährleistung einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren
  4. Verbot softwaregesteuerter Hindernisse für Reparatur und Betrieb
  5. Kompatibilität und Interoperabilität unterschiedlicher Produktsysteme
  6. Verpflichtung, externe Dienstleistungen für den Betrieb mindestens zehn Jahre lang anzubieten
  7. Technischer Support für Software/Apps von Verkaufs- und Vertriebspattformen für mindestens zehn Jahre

Empfehlungen des UBA zur Förderung eines transparenten Wettbewerbs:

  1. Verpflichtende Angaben zu Abhängigkeiten softwarebetriebener Produkte
  2. Verpflichtende Angaben zum garantierten Supportzeitraum und der daraus resultierenden Rechtsansprüche
  3. Kennzeichnung von Produkten zu Reparaturmöglichkeiten
  4. Verpflichtende Angaben zu Volumen und Inhalt übermittelter Daten

Um ökologische Innovationen zu fördern, empfiehlt das UBA:

  1. Pflicht zur umweltverträglichen öffentlichen Beschaffung
  2. Förderung und Lehre nachhaltiger Softwareentwicklung

Software-Obsoleszenz kommt Verbraucher*innen teuer zu stehen



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