HSE - Markt- und Messeplatz

Plastikhersteller müssen künftig in Einwegkunststofffonds einzahlen


Das neue Einwegkunststofffondsgesetz
Urheber:in:
Umweltbundesamt



Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Die Unternehmen zahlen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform DIVID verwaltet wird. Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.

 



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