UV-Schutz im Betrieb: So schützen Sie Ihre Haut aktiv vor der Sonne
Veröffentlicht am 20. Mai 2025
Thema: Präventiver Hautschutz in der Grünen Branche
Wenn die Sonne scheint, freut sich das Gemüt – doch für die Haut beginnt der Stress. Besonders Menschen, die draußen arbeiten, sind einer erhöhten UV-Strahlung ausgesetzt – und damit einem gesteigerten Hautkrebsrisiko. Laut der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erkranken in Deutschland jedes Jahr rund 200.000 Menschen neu an Hautkrebs. Umso wichtiger ist es, dass Betriebe aktiv Vorsorge treffen.
Hautkrebs: Eine ernste Gefahr am Arbeitsplatz
Was viele nicht wissen: Hautkrebs ist mittlerweile eine anerkannte Berufskrankheit. Seit 2014 wird die Erkrankung unter der Nummer 5103 geführt – speziell für Menschen, die durch natürliche UV-Strahlung am Arbeitsplatz betroffen sind. Besonders gefährdet: Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in Forstbetrieben – also in der sogenannten Grünen Branche.
Die häufigsten betroffenen Körperstellen sind unbedeckte Hautbereiche wie Gesicht, Ohren oder die Kopfhaut. Allein bei der SVLFG gehen jedes Jahr mehr als 2.500 Verdachtsmeldungen ein.
UV-Strahlung: Der unsichtbare Risikofaktor
Mit dem Klimawandel nimmt die Intensität der Sonnenstrahlung zu – damit wächst auch die Gefahr durch UV-Strahlen. Zwar trägt Sonnenlicht zur Bildung von Vitamin D bei, doch zu viel UV kann zu aktinischen Keratosen oder gar zu Plattenepithelkarzinomen führen. Frühzeitige Prävention ist daher entscheidend.
Betrieblicher Sonnenschutz: Diese Maßnahmen helfen wirklich
Die gute Nachricht: Mit gezielten Schutzmaßnahmen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten wirksam schützen. Die SVLFG empfiehlt ein Dreiklang-Modell aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen:
1. Technische Maßnahmen
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Beschattung von Arbeitsplätzen: Mobile Schirme, Planen oder natürliche Schattenquellen wie Bäume reduzieren direkte Sonnenexposition.
2. Organisatorische Maßnahmen
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Arbeitszeit anpassen: Arbeiten in den frühen Morgenstunden oder am späten Nachmittag statt in der intensiven Mittagssonne.
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Gefährdungsbeurteilungen erstellen: Diese bilden die Grundlage für individuelle Schutzstrategien. Vorlagen gibt es unter
👉 www.svlfg.de/gefaehrdungsbeurteilung
3. Persönliche Schutzmaßnahmen
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Sonnenschutzmittel bereitstellen: Cremes mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 sollten kostenfrei zur Verfügung stehen – und regelmäßig angewendet werden.
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UV-Schutzkleidung tragen: Langärmelige Shirts, lange Hosen, breitkrempige Hüte oder Kappen mit Nackenschutz sind besonders effektiv. Dicht gewebte Stoffe schützen besser als leichte Sommerkleidung.
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Sonnenbrillen mit UV-Filter: Diese schützen die Augen vor gefährlicher Strahlung.
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Förderung nutzen: Die SVLFG bezuschusst u. a. Kühlkleidung und Sonnenschutzkappen. Infos zur Förderung gibt es unter
👉 www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
Wissen schützt: Aufklärung und Vorsorge
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Unterweisung der Beschäftigten: Regelmäßige Schulungen klären über Risiken auf und zeigen Schutzmöglichkeiten auf.
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Arbeitsmedizinische UV-Vorsorge: Laut Arbeitsmedizinverordnung müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mit intensiver Sonneneinwirkung eine kostenfreie Beratung durch einen Arbeitsmediziner anbieten. Ziel ist es, individuelle Risiken zu erkennen und frühzeitig gegenzusteuern.
Fazit: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz
UV-Strahlung ist ein unsichtbares, aber reales Risiko für viele Beschäftigte im Freien. Wer sich und seine Mitarbeiter schützt, schützt nicht nur die Gesundheit – sondern handelt verantwortungsvoll und zukunftsorientiert. Nutzen Sie die Angebote der SVLFG und etablieren Sie UV-Schutz als festen Bestandteil Ihres Arbeitsschutzes.
Denn Vorsorge ist der beste Schutz – auch gegen die Kraft der Sonne.