Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

Das EMKG unterstützt Sie bei der Beurteilung von Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen und schlägt passende Maßnahmen vor. Es richtet sich an Personen die im Arbeitsschutz tätig sind, vor allem an Verantwortliche in Klein- und Mittelbetrieben.

Das EMKG berücksichtigt alle Risiken, die in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. Dazu zählen neben dem direkten Kontakt mit Gefahrstoffen – beispielsweise durch Einatmen oder Hautkontakt – auch Brand- und Explosionsgefährdungen.

Schnelle Ermittlung von Maßnahmen

Durch die Kombination leicht zugänglicher Parameter aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen, macht das EMKG die schnelle und präzise Ermittlung einer passenden Maßnahmenstufe für jede Gefährdung möglich. Nicht tolerierbare Gesundheitsrisiken werden aufgedeckt und entsprechende Handlungsempfehlungen werden gegeben.

Zu jeder Maßnahmenstufe bietet das EMKG Schutzleitfäden in Form von zweiseitigen Checklisten an, die bei der Umsetzung der Maßnahmen behilflich sind.

Welche Maßnahmenstufen gibt es?

Insgesamt umfasst das EMKG drei Maßnahmenstufen.

  • Maßnahmenstufe 1:
    Die Maßnahmenstufe 1 beinhaltet Mindestanforderungen an den Arbeitsplatz. Diese Organisations- und Hygienemaßnahmen sind immer umzusetzen.
  • Maßnahmenstufe 2:
    Maßnahmenstufe 2 beschreibt emissionsmindernde Maßnahmen für typische Arbeitsabläufe, die die Freisetzung von Gefahrstoffen minimieren, wie z. B. beim Wiegen, Ab- und Umfüllen, Entleeren, Mischen, Beschichten und Laminieren.
  • Beratung:
    Besonders hohe Gefährdungen erfordern ein geschlossenes System oder die Beratung durch Experten.
  • Maßnahmenstufe 3:
    Maßnahmenstufe 3 enthält Vorschläge für die Gestaltung von geschlossenen Systemen

Als EMKG-Anwender finden Sie hier sowohl allgemeine Informationen zum EMKG als auch zahlreiche Arbeitshilfen, um passende Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb schnell und präzise anwenden zu können. Dabei sind die EMKG-Leitfäden das zentrale Element des EMKG und Grundlage für die sachgerechte Anwendung des Konzeptes.

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