Kleine Räder und kurze Radstände erhöhen das Unfallrisiko
E-Scooter haben sich auch für Arbeits- und Dienstwege etabliert. Gleichzeitig steigen die Unfallzahlen deutlich: Nach Angaben der BGN unter Berufung auf das Statistische Bundesamt nahm die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Toten oder Verletzten 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 38 Prozent zu. Bereits 2024 war ein Anstieg von mehr als 26 Prozent verzeichnet worden. (BGN)
Ein wesentliches Risiko liegt in der Bauart der Fahrzeuge. Der kurze Radstand, die vergleichsweise kleinen Räder und die stehende Fahrposition führen zu einer geringeren Fahrstabilität. Unebenheiten, Bordsteinkanten oder andere Hindernisse können deshalb schneller zum Kontrollverlust führen als etwa beim Fahrrad. Zusätzlich können mangelnde Fahrpraxis und fehlende Kenntnisse der Verkehrsregeln eine Rolle spielen. Für das Fahren eines E-Scooters ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. (BGN)
Aus Sicht der BGN sind E-Scooter daher nicht die erste Wahl für betriebliche Mobilität. Werden sie dennoch für betriebliche Fahrten oder Dienstwege eingesetzt, müssen die damit verbundenen Risiken ausdrücklich in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Unternehmen sollten verbindliche Regeln für ihre Nutzung festlegen und organisatorische Vorgaben eindeutig kommunizieren. (BGN)
Auch wenn Beschäftigte ihren E-Scooter lediglich für den Arbeitsweg nutzen, empfiehlt die BGN, die entsprechenden Verkehrsrisiken im Unternehmen aufzugreifen und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren. Damit rückt auch die Prävention von Wegeunfällen stärker in den betrieblichen Arbeitsschutz, obwohl der Arbeitgeber das Verkehrsmittel für den privaten Arbeitsweg grundsätzlich nicht vorgibt. (BGN)
Über reine Unterweisungen hinaus können Unternehmen die Sicherheit durch Fahrtrainings und die Förderung geeigneter Schutzausrüstung verbessern. Die BGN stellt dazu weitere Informationen für Arbeits- und Dienstwege sowie spezielle Unterweisungsmaterialien, beispielsweise für die Speisenauslieferung mit Zweirädern, zur Verfügung. (BGN)
Auf den Punkt gebracht: E-Scooter sind praktisch, konstruktionsbedingt aber weniger fahrstabil als beispielsweise Fahrräder. Steigende Unfallzahlen machen sie deshalb auch zu einem Thema des betrieblichen Arbeitsschutzes. Werden E-Scooter dienstlich eingesetzt, gehören ihre Risiken in die Gefährdungsbeurteilung. Klare Nutzungsregeln, Unterweisung, Fahrtraining und Schutzausrüstung können das Unfallrisiko deutlich reduzieren. (BGN)
