HSE - Markt- und Messeplatz

Prüfpflichten für elektrische Anlagen soll praxisnäher werden


Schutzniveau bleibt bestehen
Urheber:in:
DGUV



Die DGUV Vorschriften 3 und 4 zur Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel werden überarbeitet. Ziel sind einfachere, besser umsetzbare und stärker risikoorientierte Regelungen, die den unterschiedlichen Bedingungen in den Betrieben Rechnung tragen. Der Schutz vor Stromunfällen darf durch die Modernisierung jedoch nicht abgeschwächt werden.

Bereits heute müssen Prüfungen nicht für jedes elektrische Gerät in denselben starren Abständen erfolgen. Unternehmen können die Prüffristen auf Grundlage ihrer Gefährdungsbeurteilung, der tatsächlichen Beanspruchung und bisheriger Fehlerquoten festlegen. Wenig beanspruchte Geräte wie eine Kaffeemaschine in der Kaffeeküche können daher grundsätzlich längere Prüfintervalle erhalten als elektrische Arbeitsmittel, die häufig oder unter belastenden Bedingungen eingesetzt werden.

Auf regelmäßige Prüfungen soll dennoch nicht verzichtet werden: Der gesetzlichen Unfallversicherung werden jährlich rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom gemeldet, darunter auch tödliche Unfälle. Den Kosten der Prüfungen stehen daher vermiedene Stromunfälle und Brände gegenüber.

Auf den Punkt gebracht: Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll nicht pauschal abgeschafft oder gelockert, sondern stärker an den tatsächlichen betrieblichen Risiken ausgerichtet werden. Unternehmen erhalten mehr Raum für bedarfsgerechte Prüffristen, müssen aber durch eine nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass das bestehende Schutzniveau erhalten bleibt.



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