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Das Recht auf gewaltfreie Arbeit


Urheber:in:
DGUV



Das Recht auf gewaltfreie Arbeit: Gewaltprävention im Gesundheitswesen rückt in den Fokus

Berlin, 23. Juni 2025 – Gewalt gegen Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Gesundheitspersonal ist längst kein Einzelfall mehr. Körperliche Übergriffe, Drohungen, Beleidigungen – was früher als Ausnahme galt, gehört für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen mittlerweile zum Arbeitsalltag. Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin rückt das Thema „Gewaltprävention“ nun in den Mittelpunkt – mit klaren Botschaften aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gewalt als alltägliches Risiko – besonders im Gesundheitsbereich

Wer sich um andere kümmert, sollte selbst sicher sein. Doch gerade in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten sieht die Realität oft anders aus. Laut einer Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben rund 80 Prozent der Beschäftigten in Pflegeberufen bereits Gewalt am Arbeitsplatz erlebt. Darunter fallen nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch Bedrohungen, sexuelle Belästigung und verbale Aggressionen.

Auch aktuelle Polizeistatistiken untermauern die Dringlichkeit: In 60 Berliner Krankenhäusern wurden im vergangenen Jahr 640 Fälle von Körperverletzung, 260 Bedrohungen oder Nötigungen sowie 290 Hausfriedensbrüche registriert.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf gewaltfreie Arbeit“

Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), macht deutlich:

„Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seiner Arbeit nachzugehen, ohne dabei bedroht oder angegriffen zu werden. Das gilt ganz besonders für Menschen, die tagtäglich für die Gesundheit anderer einstehen.“

Die DGUV engagiert sich mit der Kampagne #GewaltAngehen branchenübergreifend für Prävention. Ziel ist es, gewaltsames Verhalten frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte zu schulen und Arbeitgeber zu sensibilisieren. Wichtig sei auch ein gesellschaftlicher Perspektivwechsel: Gewalt gegen Pflegekräfte dürfe nicht als „Berufsrisiko“ hingenommen werden, sondern müsse Konsequenzen haben – für den Schutz der Beschäftigten und zur Abschreckung potenzieller Täter.

Gewaltprävention ist Führungsaufgabe

Für Jörg Schudmann, Hauptgeschäftsführer der BGW, gehört der Schutz vor Gewalt zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die BGW bietet Unternehmen Unterstützung bei der Entwicklung ganzheitlicher Gewaltmanagement-Konzepte – von der Prävention über Notfallpläne bis hin zur psychologischen Nachsorge für Betroffene.

„Prävention fängt nicht erst beim Notfallknopf an. Es geht auch um Strukturen, Schulungen und eine Unternehmenskultur, die Schutz und Rückhalt bietet.“

Auf dem Hauptstadtkongress 2025 (25.–27. Juni in Berlin) können sich Entscheider*innen und Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen am BGW-Stand (Nr. 53) und im Tagungsprogramm über wirksame Maßnahmen und Praxisbeispiele informieren.

Gewalt darf kein Tabuthema sein

Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zeigt, dass ein Viertel aller Erwerbstätigen Gewalt und Bedrohung als Risiko an ihrem Arbeitsplatz wahrnimmt – besonders häufig in der öffentlichen Verwaltung, im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen.

Das Thema ist also keine Randerscheinung – und betrifft längst nicht mehr nur Notaufnahmen oder psychiatrische Stationen. Es braucht konsequente Aufklärung, rechtliche Rückendeckung für Betroffene und gezielte Maßnahmen in den Betrieben.


Mehr Informationen zur Kampagne #GewaltAngehen, zu Schulungsangeboten sowie Materialien für Führungskräfte und Beschäftigte finden Sie unter:
🔗 www.dguv.de/gewalt

Besuchen Sie die BGW auf dem Hauptstadtkongress (Stand 53) und erfahren Sie mehr über Strategien zur Gewaltprävention im Gesundheitswesen.


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