Noise-Cancelling-Kopfhörer sind kein Gehörschutz: Lärm bleibt gefährlich – besonders am Bau
Berlin, 29. April 2025 – Auf Baustellen wird gebohrt, gehämmert und geschliffen – oft bei einem Lärmpegel, der nicht nur anstrengend, sondern auch gesundheitsschädlich ist. Anlässlich des „Tags gegen Lärm“ warnt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eindringlich: Noise-Cancelling-Kopfhörer sind kein Ersatz für professionellen Gehörschutz.
Lärm: Die häufigste Berufskrankheit in der Bauwirtschaft
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 4.917 Verdachtsmeldungen auf Lärmschwerhörigkeit wurden 2024 von der BG BAU registriert – mehr als bei jeder anderen Berufskrankheit. Und die Tendenz ist steigend. Im Vergleich zum Vorjahr (4.581 Meldungen) hat sich die Problematik weiter verschärft.
Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG BAU, betont:
„Lärm kann unser Gehör dauerhaft schädigen. Das Tückische: Ist der Schaden einmal entstanden, ist er nicht mehr rückgängig zu machen.“
Doch nicht nur das Ohr leidet: Lärm erhöht nachweislich den Blutdruck, verursacht Stress, Schlafstörungen und kann langfristig zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Noise-Cancelling-Kopfhörer: Modern, aber nicht sicher
In vielen Situationen des Alltags sind Noise-Cancelling-Kopfhörer eine bequeme Lösung, um störende Geräusche auszublenden. Doch auf Baustellen reichen sie bei weitem nicht aus:
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ANC-Kopfhörer unterdrücken hauptsächlich gleichmäßige, niederfrequente Geräusche – etwa das Brummen eines Flugzeugtriebwerks oder das Summen von Lüftungsanlagen.
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Typischer Baulärm – wie Hämmern, Bohren oder Sägen – ist unregelmäßig, impulsartig und oft hochfrequent. Diese Geräusche kann die ANC-Technik nicht effektiv filtern.
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Zudem fehlt bei Musik- oder Bürokopfhörern die Sicherheitszertifizierung als persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Fazit: Was gut gegen Bahngeräusche hilft, schützt nicht vor Lärm auf der Baustelle.
Gehörschutz richtig einsetzen
Ab einem Lärmpegel von 80 dB(A) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht. Die BG BAU empfiehlt:
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Technische Maßnahmen, wie lärmarme Maschinen oder Spezialwerkzeuge (z. B. geräuschgedämpfte Sägeblätter)
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Organisatorische Maßnahmen, z. B. Schichtzeiten reduzieren, Ruhepausen einplanen
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Persönliche Schutzausrüstung, z. B.:
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Gehörschutzstöpsel
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Kapselgehörschützer
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Otoplastiken – individuell angepasste Gehörschützer, die auch von der BG BAU finanziell gefördert werden
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Wichtig: Auch Umstehende, die sich in der Nähe lärmintensiver Arbeiten befinden, müssen geschützt werden. Lärm betrifft nicht nur die, die das Gerät bedienen.
Sensibilisierung – besonders für den Nachwuchs
Mit bundesweiten Aktionstagen in Ausbildungszentren möchte die BG BAU rund um den „Tag gegen Lärm“ besonders junge Menschen erreichen. Unter dem diesjährigen Motto „Ruhe rockt!“ geht es darum, frühzeitig für das Thema Lärmschutz zu sensibilisieren – bevor das Gehör dauerhaft geschädigt ist.
Weitere Informationen und Unterstützung
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Welche Art von Gehörschutz für welche Tätigkeit geeignet ist:
👉 www.bgbau.de/richtiger-gehoerschutz -
Förderung für individuell angepasste Otoplastiken:
👉 www.bgbau.de/gehoerschutz-otoplastik -
BG BAU auf TikTok: „Noise-Cancelling ist kein Gehörschutz“
Fazit: Moderne Technik kann vieles – aber sie ersetzt nicht den richtigen Schutz. Wer auf dem Bau arbeitet, braucht mehr als nur gute Musik im Ohr: er braucht zertifizierten Gehörschutz.