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Reiseapotheke für den Auslandseinsatz: Was gehört in die Medikamentenbox?


Urheber:in:
Haufe Arbeitsschutz



Reiseapotheke für den Auslandseinsatz: Was unbedingt in die Medikamentenbox gehört

Gut vorbereitet ins Ausland – das gilt nicht nur für Pässe und Projekte, sondern vor allem für die Gesundheit. Wer beruflich ins Ausland reist, sollte eine individuell abgestimmte Reiseapotheke mitführen. Denn im Notfall zählt jede Minute – und nicht überall ist eine gute medizinische Versorgung schnell erreichbar.

Gerade bei Einsätzen in den Tropen, Subtropen oder abgelegenen Regionen ist Vorsorge unerlässlich. Neben der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge durch den Arbeitgeber trägt auch der oder die Beschäftigte selbst Verantwortung: Eine sorgfältig zusammengestellte Medikamentenbox kann entscheidend sein.


Rechtlicher Rahmen: Was Arbeitgeber leisten müssen

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Auslandseinsätze in risikobehafteten Regionen eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Außerdem müssen sie:

  • Pflichtvorsorge vor dem Einsatz organisieren,

  • ggf. Nachsorgeuntersuchungen nach der Rückkehr durchführen lassen,

  • auf klimatische und infektiologische Risiken hinweisen.

Dennoch bleibt ein Teil der Vorbereitung in der Verantwortung des oder der Reisenden – insbesondere die individuelle Reiseapotheke.


Die Reiseapotheke: Was gehört hinein?

Grundausstattung – die „Basisbox“ für jeden Einsatz

MückenschutzAn die Insekten am Einsatzort angepasst mitnehmen oder lokal kaufen

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