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Der Mindestlohn in Deutschland: Überblick über zentrale Forschungsergebnisse


The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings
Urheber:in:
BAuA



Ein Beitrag im Journal of Economics and Statistics untersucht die Auswirkungen des 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Dafür verbindet er aktuelle deskriptive Daten mit einer systematischen Auswertung der bis 2022 verfügbaren Wirkungsstudien. Berücksichtigt werden unter anderem 38 von der Mindestlohnkommission beauftragte Untersuchungen sowie zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen von Hochschulen und Forschungsinstituten. Im Mittelpunkt stehen die drei gesetzlichen Ziele: Schutz der Beschäftigten, Vermeidung von Beschäftigungsverlusten sowie faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen.

Der Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 Euro brutto je Stunde eingeführt. Über seine reguläre Anpassung entscheidet grundsätzlich die unabhängige Mindestlohnkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie beratenden Wissenschaftsmitgliedern zusammensetzt. Eine Ausnahme bildete die gesetzlich beschlossene Erhöhung von 10,45 auf 12 Euro im Oktober 2022. Sie betraf rund 5,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse und etwa 23 Prozent der Unternehmen.

Die deutlichsten Wirkungen traten unmittelbar nach der Einführung auf. Die vertraglichen Stundenlöhne von zuvor niedrig bezahlten Beschäftigten stiegen spürbar. Gleichzeitig verringerte sich die Lohnspreizung, da vor allem die unteren Einkommen angehoben wurden. Auch der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern ging in Teilen des Niedriglohnbereichs zurück.

Höhere Stundenlöhne führten jedoch nicht automatisch zu entsprechend höheren Monatseinkommen. Viele Studien stellen eine Verringerung der vertraglichen oder tatsächlichen Arbeitszeit fest. Dadurch fallen die Ergebnisse zu den monatlichen Verdiensten uneinheitlich aus: Einige Untersuchungen zeigen Zuwächse, andere keine statistisch nachweisbare Veränderung. Nach der Erhöhung auf 12 Euro stiegen die Stundenlöhne im Mindestlohnbereich zwischen Juli und Oktober 2022 um ungefähr 15 Prozent. Bei geringfügig Beschäftigten nahmen die monatlichen Verdienste jedoch nur um etwa sieben Prozent zu, weil ihre bezahlte Arbeitszeit gleichzeitig um rund acht Prozent sank.

Auf die Gesamtbeschäftigung hatte der Mindestlohn nach Einschätzung der ausgewerteten Literatur höchstens geringe negative Auswirkungen. Besonders betroffen waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Deren Zahl ging zurück, wobei dies vor allem auf weniger Neueinstellungen und nicht auf eine Entlassungswelle zurückzuführen war. Ein Teil der Minijobs wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. Für die reguläre Beschäftigung zeigen sich langfristig keine eindeutigen negativen Wirkungen; auch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde nicht nachgewiesen.

Für Unternehmen bedeutete der Mindestlohn zunächst höhere Personalkosten. Da sich gleichzeitig keine entsprechende Steigerung der Produktivität feststellen ließ, gingen die Gewinne teilweise zurück. Besonders belastet waren kleine Unternehmen, Betriebe in Ostdeutschland und Unternehmen unter starkem Wettbewerbsdruck. Einige Studien finden mehr Marktaustritte bei Kleinstunternehmen, während sich für die Unternehmenslandschaft insgesamt keine ausgeprägte Insolvenzwelle nachweisen lässt. Teilweise wechselten Beschäftigte aus kleinen, schlechter zahlenden Betrieben in größere Unternehmen mit höheren Löhnen.

Weiterhin bestehen Probleme bei der Einhaltung des Mindestlohns. Unterschreitungen hängen häufig mit einer fehlenden oder fehlerhaften Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit zusammen. Die statistischen Angaben unterscheiden sich allerdings stark danach, ob Beschäftigte oder Arbeitgeber befragt werden. Auffällig ist, dass die Zahl der gemeldeten Unterschreitungen unmittelbar nach einer Mindestlohnerhöhung zunächst ansteigt und anschließend wieder sinkt. Ein Teil der Verstöße dürfte deshalb auf eine verspätete betriebliche Umsetzung zurückzuführen sein.

Die Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen des Krieges gegen die Ukraine trafen Beschäftigte und Unternehmen im Mindestlohnbereich überdurchschnittlich stark. Viele Niedriglohnbeschäftigte arbeiteten in besonders von Schließungen betroffenen Branchen und konnten ihre Tätigkeit seltener ins Homeoffice verlagern. Deshalb lassen sich die Wirkungen des Mindestlohns in dieser Zeit nur schwer von den Auswirkungen der Krisen trennen.

Fazit: Der deutsche Mindestlohn hat die Stundenlöhne am unteren Rand deutlich erhöht und die Lohnungleichheit verringert, ohne einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit auszulösen. Ein Teil des Lohngewinns wurde jedoch durch kürzere Arbeitszeiten abgeschwächt. Belastungen zeigen sich vor allem bei Minijobs, Kleinstunternehmen und Betrieben unter hohem Wettbewerbsdruck. Für die weitreichende Erhöhung auf 12 Euro lagen zum Zeitpunkt des Artikels noch keine belastbaren kausalen Langzeitergebnisse vor.



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