HSE - Markt- und Messeplatz

Zusammenspiel zwischen GefStoffV und REACH-VO bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe

Urheber:in:
BAuA



EmpfGS 409 löst BekGS409  “Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz” ab.

Die Empfehlungen zu Gefahrstoffen (EmpfGS) werden gemäß § 20 Absatz 3 Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und ausgesprochen und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.

 

 



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