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Gesund auf Dienstreisen - Arbeitnehmerrechte bei Auslandseinsätzen


Urheber:in:
ASU Arbeitsmedizin



Im Epidemiologischen Bulletin 14/2023 hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut die aktuellen Empfehlungen für Reiseimpfungen veröffentlicht. Bei Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefahren ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Reisenden gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Pflicht.

„Die Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branche. Der Beschäftigte muss an dieser Pflichtvorsorge teilnehmen. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Beratung“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Diese Vorsorge darf nur ein besonders qualifizierter Betriebsarzt oder ein Tropenmediziner durchführen. „Wir empfehlen, den Termin mit dem Betriebsarzt frühzeitig einzuplanen, das heißt sechs bis acht Wochen vor der Reise. Manche Schutzmaßnahmen wie Impfungen benötigen diesen zeitlichen Vorlauf, beispielsweise, wenn in einem bestimmten Abstand mehrfach geimpft werden muss oder es einige Zeit dauert, bis ein Schutz aufgebaut ist“, so Schramm weiter.


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