HSE - Markt- und Messeplatz

Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

Kaffeemaschine

Urheber:in:
DGUV



Ein Sturz beim Kaffeeholen während der Arbeit gilt als Arbeitsunfall. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden und einer Verwaltungsangestellten Recht gegeben, die auf dem Weg zum Kaffeeautomaten gestürzt war.

Ein Sturz beim Kaffeeholen während der Arbeit gilt als Arbeitsunfall. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden und einer Verwaltungsangestellten Recht gegeben, die auf dem Weg zum Kaffeeautomaten gestürzt war.

Wer bei der Arbeit auf dem Weg zur Kaffeemaschine stürzt, gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts in Darmstadt als unfallsversichert. Das teilte das Gericht am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung mit. Die Unfallkasse verweigerte zunächste eine Zahlung nach dem Sturz…



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