HSE - Markt- und Messeplatz

Produktsicherheit: Hersteller müssen Geräuschemission angeben


Gefährdungs­beurteilung beim Lärmschutz
Urheber:in:
BAuA



Die EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet Maschinenhersteller, über die Geräuschemissionen ihrer Produkte zu informieren. Damit unterrichten sie Benutzer/-innen über die Restrisiken durch Lärm. Zudem dient diese Angabe der Auswahl leiser Maschinen im Sinne des Minimierungsgebotes im Arbeitsschutz. Ein weiterer, bislang wenig beachteter Aspekt ist die Bedeutung von Geräuschemissionsangaben für die Schallprognose bei der Planung von Arbeitsstätten oder zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung.

Dieser Artikel ist im Journal “sicher ist sicher”, Volume 74, Nr. 2, S. 64-68 erschienen. Bibliografische Angaben F. Heisterkamp, E. Romanus, G. Brockt: Geräuschemissions­angaben für Produktsicherheit und Gefährdungs­beurteilung beim Lärmschutz.  in: sicher ist sicher, Volume 74, Nr. 2 2023. Seiten 64-68, Projektnummer: F 2451, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2023.02.05 Artikel “Geräuschemissions­angaben für Produktsicherheit und Gefährdungs­beurteilung beim Lärmschutz” Herunterladen (PDF, 847 KB, Datei ist nicht barrierefr…



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