HSE - Markt- und Messeplatz

Rechtlicher Rahmen: Teilnahme an Betriebsfesten


Urheber:in:
DGUV



Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest – zum Feiern gibt es die verschiedensten Anlässe. Einige Unternehmen betreiben großen Aufwand, mieten externe Räumlichkeiten, Ausflugsdampfer oder ganze Strandbäder an und geben für die jeweilige Feier richtig Geld aus. In der “top eins” wird erklärt, wie der rechtliche Rahmen für eine Teilnahme aussieht.



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