HSSEQ - Diskussionsforen
Für Dienstfahrräder muss nicht unbedingt ein Helm bereitgestellt werden

Zitat von Norbert Serwal am 5. Mai 2022, 12:22 UhrDieser Eintrag wurde vom Autor aus einem Markt & Messe-Beitrag zur Diskussion gestellt:
Zwar muss der Arbeitgeber eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und die Beschäftigten müssen diese auch nutzen (geregelt in der PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV) jedoch sind solche Schutzausrüstungen davon ausgenommen, die verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen § 1 Absatz 3 Nummer 4 der PSA-BV.
Da es jedoch keine verkehrsrechtliche Pflicht zum Tragen eines Helmes...
Dieser Eintrag wurde vom Autor aus einem Markt & Messe-Beitrag zur Diskussion gestellt:
Zwar muss der Arbeitgeber eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und die Beschäftigten müssen diese auch nutzen (geregelt in der PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV) jedoch sind solche Schutzausrüstungen davon ausgenommen, die verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen § 1 Absatz 3 Nummer 4 der PSA-BV.
Da es jedoch keine verkehrsrechtliche Pflicht zum Tragen eines Helmes...

Zitat von Zepzewa am 6. Mai 2022, 11:08 UhrHallo Norbert,
um welche Art von Helm geht es hier? Betrifft das auch "Fahrradhelme"?
Hallo Norbert,
um welche Art von Helm geht es hier? Betrifft das auch "Fahrradhelme"?

Zitat von Norbert Serwal am 9. Mai 2022, 12:43 UhrEs geht nur um Fahrradhelme und andere Fahrrad-Schutzausrüstung.
Also solche Schutzausrüstung, die nicht von der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist.
Es geht nur um Fahrradhelme und andere Fahrrad-Schutzausrüstung.
Also solche Schutzausrüstung, die nicht von der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist.

Zitat von Mueller am 8. März 2023, 11:46 UhrDas kommt ganz auf die Gefährdungsbeurteilung an. Vielleicht ist ja das Tragen eines Schutzhelmes in dem jeweiligen Betrieb viel wichtiger als das Tragen eines Fahrradhelmes. Herabfallende Gegenstände werden von einem Fahrradhelm nur bedingt abgehalten.
Der Fahrradhelm schützt ja hauptsächlich gegen Gefahren im Straßenverkehr und bei höheren Geschwindigkeiten, beides kommt bei Dienstfahrrädern in Betrieben nur bedingt vor.
LG
Das kommt ganz auf die Gefährdungsbeurteilung an. Vielleicht ist ja das Tragen eines Schutzhelmes in dem jeweiligen Betrieb viel wichtiger als das Tragen eines Fahrradhelmes. Herabfallende Gegenstände werden von einem Fahrradhelm nur bedingt abgehalten.
Der Fahrradhelm schützt ja hauptsächlich gegen Gefahren im Straßenverkehr und bei höheren Geschwindigkeiten, beides kommt bei Dienstfahrrädern in Betrieben nur bedingt vor.
LG
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