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Darf ein MA mitgebrachte eigene Schutzbrille nutzen statt der bereitgestellten?

Wir haben immer wieder das Thema, dass die Schutzbrille nicht schön genug oder unbequem ist oder aus anderem Grund abgelehnt wird. Deshalb bringen einige Mitarbeiter ihre eigenen Brillen mit, die, von den Spezifikationen, zu den von mir ausgesuchten Brillen gleichwertig sind. Ich möchte aber nicht immer erst überprüfen ob die Brillen gleichwertig sind oder nicht, deshalb möchte ich, dass niemand eigene Brillen nutzt...

Kann ich ihnen das untersagen und wenn ja mit welchem Argument?

LG

Nach dem ArbSchG haben die Mitarbeiter das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge für die PSA unterbreiten. Um die Akzeptanz der PSA zu erhöhen, sollten Mitarbeiter, soweit gesetzlich und betrieblich möglich, in die Auswahl der PSA einbezogen werden.

Die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er alternative vom Mitarbeiter mitgebrauchte PSA mit gleichwertiger Schutzfunktion erlaubt, liegt in seinem Weisungsrecht und ist daher eine arbeitsrechtliche Frage.
Es kann also untersagt werden und braucht auch keine Argumente dafür.

Danke @norbert,
das hilft mir schonmal weiter.
Jetzt habe ich eine Mitarbeiterin, der ich eine Draeger X-pect 8120 als Überbrille für ihr private Brille ausgesucht habe. Sie ist jedoch unglücklich weil die beiden Brillen übereinander drücken.
Sie möchte eine Schutzbrille mit auf ihre Brillenstärke geschliffenen Gläsern haben. Wie sieht es da aus? Hat sie da ein Recht drauf oder muss sie mit der Draeger Brille klar kommen?
LG

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