Verkürzte Ruhezeiten gefährden Erholung und Gesundheit – Flexibilität braucht klare Grenzen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage die arbeitswissenschaftliche Einschätzung, dass verkürzte tägliche Ruhezeiten überwiegend mit negativen Auswirkungen auf Schlaf, Erholung und Gesundheit verbunden sind. Der VDSI sieht sich dadurch in seiner Position bestätigt, dass eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts nur dann sinnvoll ist, wenn mehr Flexibilität mit verbindlichen Schutzregelungen verbunden bleibt. (VDSI)
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen grundsätzlich mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Arbeitswissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine Verkürzung dieser Zeit insbesondere die Schlafdauer und Schlafqualität reduziert. In der Folge steigen Müdigkeit und Erschöpfung, während Konzentrations- und Leistungsfähigkeit abnehmen. Dadurch können auch Fehler, Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle und Verkehrsunfälle wahrscheinlicher werden. (BAuA)
Langfristig werden verkürzte Ruhezeiten außerdem mit Schlafstörungen, Erschöpfungssyndromen und teilweise erhöhtem Blutdruck in Verbindung gebracht. Besonders ungünstig ist die Kombination aus langen Arbeitszeiten und gleichzeitig verkürzten Erholungsphasen, weil hohe zeitliche Belastung dann auf unzureichende Regeneration trifft. Auch kurze Unterbrechungen der Ruhezeit durch berufliche Nachrichten oder die Erwartung ständiger Erreichbarkeit können die Erholungsqualität beeinträchtigen. (BAuA)
Der VDSI betont deshalb, dass mehr Flexibilität nicht zu einer Entgrenzung der Arbeit führen darf. Arbeitszeiten müssten menschengerecht, planbar und betrieblich kontrollierbar bleiben. Ruhezeiten, Pausenqualität und eine verlässliche Arbeitszeiterfassung seien zentrale Voraussetzungen für Gesundheit und nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit. Dies gelte insbesondere bei Schichtarbeit, hoher Arbeitsverdichtung, körperlicher Belastung, hohen Konzentrationsanforderungen und sicherheitskritischen Tätigkeiten. (VDSI)
Die Daten der BAuA zeigen zugleich, dass verkürzte Ruhezeiten keineswegs selten sind: Seit 2017 berichten etwa 16 bis 18 Prozent der Beschäftigten, mindestens einmal monatlich weniger als elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen zu haben. Bei Beschäftigten mit mehr als 48 Wochenstunden liegt dieser Anteil sogar bei rund 51 Prozent. (BAuA)
Auf den Punkt gebracht: Flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich möglich und können sinnvoll sein. Die arbeitswissenschaftliche Evidenz spricht jedoch klar dagegen, Ruhezeiten beliebig zu verkürzen. Wer Arbeitszeit modernisieren will, muss deshalb Erholung, Planbarkeit, Arbeitszeiterfassung und gesundheitliche Schutzgrenzen verbindlich absichern – insbesondere in belastenden oder sicherheitskritischen Tätigkeiten. (VDSI)
