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neue DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen

Seit 2008 gibt es eigentlich keine "G-Untersuchungen" mehr. Trotzdem benutzen die Meisten immer noch von die alten G-Nummern, wenn sie die neuen Vorsorgen meinen. Wie halten Sie das?
Ich verwende auch noch die alten G-Nummern
Ich vermeide die G-Nummern, außer es handelt sich um Eignungsbeurteilungen
Mal so, Mal so. Ohne, dass ich groß darüber nachdenke, ob das jetzt die richtige Terminologier ist

Hallo Zusammen, folgende Erstauflage zur Neustrukturieung der G-Grundsätze ist hier meiner meinung nach richtig platziert [Quelle dguv]:

Die erste Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" ersetzt ab August 2022 die bisherigen seit 1971 fortlaufend weiterentwickelten "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen".

Expertenteams aus Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft, Fachleute diverser medizinischer und technischer Fachgebiete sowie der Unfallversicherungsträger haben in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern gemeinsam dieses aktuelle Kompendium geschaffen.

Damit steht den Ärztinnen und Ärzten mit betriebsärztlicher Tätigkeit sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren ein praxisnahes Werk für eine standardisierte Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder von Eignungsbeurteilungen im Betrieb zur Verfügung.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Darstellung der Beratung und möglichen Untersuchung nach typischen Expositionen und Belastungen ist neu gegliedert worden. Darüber hinaus werden Hinweise zur Durchführung von Beratungen bzw. Untersuchungen im Rahmen von Eignungsbeurteilungen gegeben.

Die einleitenden "Erläuterungen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Beratungen und Untersuchungen" sollen helfen, die Inhalte rechtlich korrekt einzuordnen und die Handlungssicherheit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu erhöhen.

Die Empfehlungen basieren auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Sie geben Hinweise im Sinne von "best practices" und lassen den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten den im Einzelfall erforderlichen Spielraum, die Beratungen und Untersuchungen zu gestalten.

Siehe hierzu auch

Ich sage trotzdem immer noch "G20" - Sorry!

Georg Breddermann hat auf diesen Beitrag reagiert.
Georg Breddermann
Was hat sich geändert:
Die 1. Ausgabe der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" hat bereits im August 2022 die bislang kontinuierlich weiterentwickelten "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" abgelöst. Dennoch ist das verhältnismäßig „neu“ zu bezeichnen, wenn man bedenkt, dass die 𝗔𝗿𝗯𝗺𝗲𝗱𝗩𝗩 bereits am 18.August 2008 – also 14 Jahre früher – in Kraft getreten ist.
 
Und Trotzdem sprechen viele auch heute immer noch von „𝗚-𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻“ und der dazugehörigen Nummer. Zum Beispiel „G 20“, wenn wir „Lärm-Vorsorge“ meinen – obwohl der Fokus bereits seit 2008 insbesondere auf der Darstellung der BERATUNG (und nicht auf der Untersuchung) liegt. UNTERSUCHUNGEN sind zwar möglich, aber nur in Absprache zwischen Arzt und Proband und ohne, dass der Arbeitgeber hiervon erfährt. Anders ist es nur bei 𝗘𝗶𝗴𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻.
 
Die Erstausgabe strukturiert daher die arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen nach typischen Expositionen und Belastungen neu. Zusätzlich enthält sie Richtlinien zur Differenzierung zwischen der Durchführung von Beratungen und Untersuchungen im Rahmen der 𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗺𝗲𝗱𝗶𝘇𝗶𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗩𝗢𝗥𝗦𝗢𝗥𝗚𝗘 und von 𝗘𝗜𝗚𝗡𝗨𝗡𝗚𝗦𝗕𝗘𝗨𝗥𝗧𝗘𝗜𝗟𝗨𝗡𝗚𝗘𝗡.
 
Die neue Sammlung bietet daher Ärzten mit betriebsärztlicher Tätigkeit und anderen Beteiligten ein 𝗽𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗼𝗿𝗶𝗲𝗻𝘁𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝘀 𝗪𝗲𝗿𝗸, um arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsbeurteilungen im Betrieb
 
➡️ 𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝗮𝗿𝗱𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁 umzusetzen.
 
➡️ 𝗽𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗻𝗮𝗵𝗲 Hinweise ("best practices") zu liefern
 
➡️ den 𝗻𝗼𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗦𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗮𝘂𝗺 zu gewähren, damit individuellen Anforderungen gestaltbar bleiben.
 
Die Empfehlungen stützen sich auf den anerkannten 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗺𝗲𝗱𝗶𝘇𝗶𝗻 und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Einführende "Erläuterungen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Beratungen und Untersuchungen" sollen dazu beitragen, die Inhalte rechtlich korrekt zu interpretieren und die Handlungssicherheit der Betriebsärzte zu stärken
.
Die neue DGUV-Empfehlung entstand in Zusammenarbeit von Expertenteams, bestehend aus Arbeitsmedizinern aus der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft, Fachleuten verschiedener medizinischer und technischer Bereiche sowie den Unfallversicherungsträgern in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern.
 
Eine Liste der neuen DGUV-Empfehlungen, der abgelösten DGUV-Grundsätze sowie die alten, dazugehörigen G-Nummern finden Sie unter https://www.hsseq4u.de/forum/topic/neue-dguv-empfehlungen-fuer-arbeitsmedizinische-beratungen-und-untersuchungen/

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