HSSEQ - Diskussionsforen

Auf der gesamten
Plattform suchen

Nie wieder etwas
verpassen!

Newsletter

In Foren suchen

Bitte zuerst das passende Forum auswählen

Mit der Nutzung des Forums stimmen Sie den Foren-Regeln zu.

Forum-Navigation
Sie müssen eingeloggt sein, um Inhalte einzustellen.

Dürfen die MA die Gefährdungsbeurteilung für ihren Arbeitsplatz einsehen?

Bei uns im Betrieb möchte ein renitenter Kollege Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz nehmen. Hat er darauf einen Rechtsanspruch oder kann ich es ihm verweigern?

Nach dem ArbSchG hat dein Kollege das Recht auf Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz. Es gibt aber eine Ausnahme wenn dadurch betriebliche Geheimnisse offen gelegt würden. Wenn ihr da keine Geheimnisse habt, dann könnt Ihr ihm eigentlich die Einsichtnahme nicht verweigern.

Gruß

Norbert

Um im Forum mitwirken zu können, ist ein kostenloser Account notwendig. 

0
    0
    Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leer
    Scroll to Top