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Dürfen die MA die Gefährdungsbeurteilung für ihren Arbeitsplatz einsehen?

Bei uns im Betrieb möchte ein renitenter Kollege Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz nehmen. Hat er darauf einen Rechtsanspruch oder kann ich es ihm verweigern?

Nach dem ArbSchG hat dein Kollege das Recht auf Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz. Es gibt aber eine Ausnahme wenn dadurch betriebliche Geheimnisse offen gelegt würden. Wenn ihr da keine Geheimnisse habt, dann könnt Ihr ihm eigentlich die Einsichtnahme nicht verweigern.

Gruß

Norbert

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