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Alkohol im Straßenverkehr: Gefahren erkennen – Verantwortung übernehmen

Alkoholkonsum im Straßenverkehr ist kein reines Privatproblem – er kann auch zur betrieblichen Herausforderung werden. Wer alkoholisiert zur Arbeit kommt oder im Rahmen dienstlicher Fahrten unter Einfluss steht, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Kolleginnen, Kunden und das Unternehmen. Für Verantwortliche in Arbeitsschutz, Personal und Geschäftsführung lohnt es sich daher, über die Risiken und rechtlichen Folgen gut informiert zu sein – und frühzeitig präventiv zu handeln.

Zentrale Erkenntnisse der Studienlage

Mehrere Untersuchungen und statistische Auswertungen – unter anderem von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) – zeigen eindeutig: Bereits geringe Mengen Alkohol führen zu gravierenden Leistungseinbußen im Straßenverkehr.

  • Schon ab 0,3 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko.
  • Bei 0,8 Promille ist das Risiko 4,5-mal höher als im nüchternen Zustand.
  • 1,5 Promille gehen mit einem 16-fach höheren Risiko einher.

Besonders alarmierend: Jede 16. getötete Person im Straßenverkehr im Jahr 2021 kam durch einen Alkoholunfall ums Leben – obwohl die Gesamtzahl der Alkoholunfälle rückläufig ist. Diese Unfälle verlaufen zudem deutlich schwerer: Bei Alkoholunfällen kamen auf 1.000 Unfälle 12 Tote und 313 Schwerverletzte, gegenüber 10 Toten und 213 Schwerverletzten im Durchschnitt【2】.

Bedeutung für Betriebe und Beschäftigte

Warum Unternehmen aktiv werden sollten

  • Dienstfahrten unter Alkohol stellen ein erhebliches Haftungsrisiko dar.
  • Reputationsschäden bei öffentlich gewordenen Vorfällen können immense Folgen haben.
  • Suchtproblematiken wirken sich negativ auf Arbeitsleistung, Fehlzeiten und Teamdynamik aus.

Betriebliche Prävention lohnt sich – nicht nur aus menschlicher, sondern auch aus ökonomischer Sicht.

Konkrete Maßnahmen für den Arbeitsalltag

1. Null-Promille-Kultur bei Dienstfahrten einführen

  • Rechtlich erlaubt sind bei Fahrten zwar bis zu 0,3 Promille – praktisch aber riskant.
  • Empfehlung: „Wer fährt, trinkt nicht“ als interne Regel klar und verbindlich formulieren.
  • Diese kann als Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG dokumentiert werden.

2. Betriebsvereinbarungen und Unterweisungen nutzen

  • Ergänzende Regelungen zur Alkoholprävention lassen sich in Betriebsvereinbarungen festhalten.
  • Unterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 sollten auch die Risiken von Alkohol thematisieren.
  • Für junge Beschäftigte: Hinweis auf die gesetzliche 0,0-Promille-Grenze gemäß § 24c StVG.

3. Frühzeitige Aufklärung und Hilfsangebote etablieren

  • Klare Kommunikation über Konsequenzen: Bußgelder, Führerscheinentzug, Versicherungsprobleme.
  • Aushänge, Schulungen, digitale Tools können für niederschwellige Information sorgen.
  • Hinweis auf externe Suchtberatung und betriebliche Unterstützungsangebote (z. B. EAP).

Fazit: Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht im Job

Alkoholkonsum und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Für Unternehmen heißt das: Prävention muss Teil der gelebten Sicherheitskultur sein. Klare Regeln, regelmäßige Aufklärung und unterstützende Maßnahmen helfen, Risiken zu minimieren – und Leben zu schützen.

Ausblick: So bleiben Sie informiert und handlungsfähig

Möchten Sie betriebliche Maßnahmen zur Alkoholprävention etablieren oder Ihre Unterweisungsinhalte ergänzen? Nutzen Sie unsere Linksammlung zu offiziellen Informationen, Schulungsangeboten und Selbsthilfe-Initiativen.

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