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Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung


Kleine Anfrage beleuchtet Unfallgeschehen bei erneuerbaren Energien
Urheber:in:
Deutscher Bundestag



Arbeitssicherheit in der Stromerzeugung: Bundesregierung verfügt bislang kaum über technologiespezifische Unfallkennzahlen

Der von dir verlinkte Bundestag-Beitrag vom 17. August 2026 berichtet zunächst nur über eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Arbeitssicherheit und zum Unfallgeschehen in der Stromerzeugung. Gefragt wurde unter anderem nach meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfällen in konventionellen Kraftwerken, Kernkraftwerken, Windenergie, Photovoltaik, Biogas und Geothermie sowie nach vergleichbaren Sicherheitskennzahlen je Betriebsstunde oder erzeugter Kilowattstunde. Deutscher Bundestag

Inzwischen liegt allerdings die Antwort der Bundesregierung vom 24. August 2026 (BT-Drs. 21/7717) vor. Sie zeigt vor allem ein Datenproblem: Die Unfallstatistik der zuständigen BG ETEM ist nicht nach Stromerzeugungstechnologien gegliedert. Eine belastbare Gegenüberstellung etwa von Windkraft, Photovoltaik, konventionellen Kraftwerken oder Biogasanlagen ist deshalb auf Basis der vorhandenen staatlichen beziehungsweise gesetzlichen Unfallstatistik nicht möglich. Auch Unfallraten je erzeugter Kilowattstunde liegen der Bundesregierung nicht vor. Bundestag dserver

Erfasst wird nach Branchen – nicht nach Energietechnologie

Die BG ETEM ordnet Betriebe nach ihrer überwiegenden Tätigkeit Teilbranchen zu. Für den Bereich Energie und Wasserwirtschaft werden beispielsweise Energieerzeugung bis 5 MW, Energieerzeugung über 5 MW, Betrieb von Stromnetzen sowie Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen getrennt ausgewiesen. Als zentrale Vergleichskennzahl dient die Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Bundestag dserver

Gerade bei Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen zeigen die Daten relativ hohe Unfallhäufigkeiten. Sie sanken von 33,4 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter im Jahr 2021 auf 27,7 im Jahr 2025. Bei Energieerzeugungsanlagen bis 5 MW sank die Quote im gleichen Zeitraum von 14,2 auf 13,1, bei Anlagen über 5 MW von 11,0 auf 9,0. Bundestag dserver

Diese Werte dürfen allerdings nicht als Vergleich zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien interpretiert werden. In den genannten Kategorien können unterschiedliche Technologien enthalten sein. Genau diese Differenzierung fehlt in der Statistik. Bundestag dserver

Auch Bau, Betrieb, Wartung und Rückbau werden nicht getrennt ausgewertet

Ein ähnliches Problem besteht bei den Lebenszyklusphasen einer Anlage. Arbeitsunfälle werden grundsätzlich erfasst, unabhängig davon, ob sie während Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandhaltung oder Rückbau geschehen. Eine entsprechende systematische statistische Aufteilung liegt der Bundesregierung aber nicht vor. Bundestag dserver

Damit lässt sich beispielsweise aus den vorhandenen Daten nicht zuverlässig beantworten, ob der Bau einer Windenergieanlage risikoreicher ist als ihre Wartung oder ob bei einer Photovoltaikanlage die Montage mehr schwere Unfälle verursacht als der spätere Betrieb.

Energiewende und Digitalisierung verändern die Gefährdungen – der Effekt auf Unfallzahlen bleibt unklar

Nach Einschätzung der BG ETEM hat sich die Stromerzeugung seit 2015 deutlich verändert. Genannt werden insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien, Rückbau konventioneller Kraftwerke, Netzausbau, zunehmende Digitalisierung und Vernetzung sowie Automatisierung und Fernüberwachung von Betriebs- und Instandhaltungsprozessen.

Eine belastbare quantitative Aussage darüber, ob diese Veränderungen Arbeitsunfälle häufiger oder seltener beziehungsweise schwerer oder weniger schwer gemacht haben, lässt sich laut Bundesregierung aus den vorhandenen Unfallstatistiken jedoch nicht ableiten. Deutscher Bundestag

Bemerkenswert: Auch wissenschaftliche und internationale Vergleichsdaten fehlen

Auf die Frage nach seit 2015 von Bundesministerien oder Bundesbehörden ausgewerteten oder beauftragten wissenschaftlichen Untersuchungen zur Arbeitssicherheit in der Stromerzeugung antwortet die Bundesregierung, ihr seien keine entsprechenden Studien bekannt.

Auch zu einem internationalen Vergleich der Arbeitssicherheit zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten liegen ihr keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Ebenso nennt die Antwort keine genutzten Vergleichsdaten von Eurostat, ILO, OECD, IEA oder IRENA für diese konkrete Fragestellung. Bundestag dserver

Das ist aus HSSEQ-Sicht besonders relevant: Die Energiewende verändert Technologien, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen erheblich, gleichzeitig fehlt bislang eine belastbare Datengrundlage, um die Arbeitssicherheitsperformance der verschiedenen Erzeugungstechnologien direkt miteinander zu vergleichen.

Fremdfirmen bleiben ein besonderes Schnittstellenthema

Die Bundesregierung hebt außerdem hervor, dass für Betreiber und externe Dienstleister grundsätzlich dieselben Arbeitsschutzvorschriften gelten. Jeder Arbeitgeber bleibt für seine Beschäftigten verantwortlich.

Arbeiten mehrere Unternehmen gemeinsam an einem Standort, entstehen allerdings zusätzliche Koordinationspflichten nach § 8 Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1. Arbeitgeber müssen sich gegenseitig über Gefährdungen informieren und Schutzmaßnahmen abstimmen. Der Betreiber eines Fremdbetriebs muss sich zudem vergewissern, dass dort eingesetzte Fremdbeschäftigte angemessene Sicherheitsanweisungen erhalten haben. Bundestag dserver

Gerade bei Windenergie, Photovoltaik, Netzinfrastruktur und Kraftwerksrevisionen ist dieser Punkt praktisch bedeutsam, weil Errichtung und Instandhaltung häufig von mehreren Auftragnehmern und Spezialdienstleistern gemeinsam ausgeführt werden.

Präventionsarbeit wird weiterentwickelt – zusätzliche Meldepflichten sind vorerst nicht geplant

Die BG ETEM entwickelt nach Angaben der Bundesregierung ihre Präventionsarbeit kontinuierlich weiter. Dazu gehören branchenspezifische Informationen und Handlungshilfen, Beratung und Überwachung sowie Regeln für Arbeitsfreigaben, Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und den Einsatz von Fremdfirmen. Bundestag dserver

Die Bundesregierung erklärt zugleich, dass eine Weiterentwicklung der Datengrundlagen fortlaufend geprüft werde. Neue technologiespezifische Meldepflichten sind derzeit jedoch nicht vorgesehen, unter anderem um zusätzliche Bürokratie für Unternehmen zu vermeiden. Bundestag dserver

Auf den Punkt gebracht: Der interessanteste Befund ist weniger eine bestimmte Unfallzahl als eine erhebliche Datenlücke: Deutschland erfasst Arbeitsunfälle in der Energiebranche zwar systematisch, kann sie bislang aber nicht belastbar einzelnen Stromerzeugungstechnologien wie Wind, Photovoltaik, Biogas, Geothermie oder konventionellen Kraftwerken zuordnen. Auch Vergleiche je Betriebsstunde oder erzeugter Kilowattstunde sind nicht möglich. Dadurch lässt sich derzeit statistisch weder belegen, welche Stromerzeugungstechnologie für Beschäftigte sicherer ist, noch wie stark Energiewende, Digitalisierung und Automatisierung das Unfallgeschehen tatsächlich verändert haben. Die vorhandenen Zahlen zeigen jedoch, dass insbesondere Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen weiterhin ein relevantes Präventionsfeld darstellen. Bundestag dserver



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