BG BAU erweitert Arbeitsschutzprämien: Mehr Geld für Prävention, neue Förderung für Drohnen und Absturzschutz
Die BG BAU hat ihr Prämiensystem 2026 erweitert und gleichzeitig die Förderbedingungen vereinfacht. Mitgliedsunternehmen können Zuschüsse erhalten, wenn sie freiwillig in besonders sichere oder gesundheitsgerechte Arbeitsmittel und Maßnahmen investieren. Zum 1. Juli 2026 kamen zwei neue Förderbereiche hinzu: Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Bereits zuvor wurden 2026 Einschraubhilfen und Lastenausgleichsvorrichtungen neu aufgenommen. Haufe.de News und Fachwissen
Drohnen sollen gefährliche Arbeiten ersetzen
Besonders interessant ist die erstmalige Förderung von Drohnen als Arbeitsschutzinstrument. Sie können beispielsweise Kontroll-, Vermessungs- oder teilweise Reinigungsarbeiten an Dächern und Fassaden sowie in Schächten, Kanälen oder belasteten Bereichen übernehmen. Beschäftigte müssen sich dadurch nicht oder seltener selbst in absturzgefährdete beziehungsweise anderweitig gefährliche Bereiche begeben. Haufe.de News und Fachwissen
Bezuschusst werden nicht nur die Drohnen selbst, sondern auch der Drohnenführerschein und die erforderliche Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach den aktuellen Angaben der BG BAU erfolgt diese Förderung beitragsunabhängig mit bis zu 2.000 Euro je Mitgliedsbetrieb und Jahr. Bauportal BG BAU
Damit verfolgt die BG BAU einen konsequent präventiven Ansatz: Gefährliche Tätigkeiten sollen möglichst technisch ersetzt oder vom Menschen räumlich getrennt werden, anstatt lediglich persönliche Schutzausrüstung für die gefährliche Tätigkeit bereitzustellen.
Neue Förderung gegen Absturz und Durchsturz
Der zweite neue Schwerpunkt betrifft temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Gefördert werden insbesondere Absturzschutzsysteme bei Schalungsarbeiten sowie Sicherungssysteme für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen wie Lichtkuppeln. Hintergrund ist die weiterhin hohe Bedeutung von Absturz- und Durchsturzunfällen bei schweren und tödlichen Arbeitsunfällen im Baugewerbe. Bauportal BG BAU
Hier stehen zwei Förderwege zur Verfügung. Bei der beitragsabhängigen Förderung übernimmt die BG BAU 50 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 3.000 Euro. Über die beitragsunabhängige Förderung können unter den jeweiligen Voraussetzungen sogar bis zu 10.000 Euro Zuschuss erreicht werden. Bauportal BG BAU
Gerade die höhere beitragsunabhängige Förderung ist Teil eines gezielten Präventionsansatzes gegen Absturzunfälle. Dafür gelten zusätzliche Anforderungen, unter anderem eine Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU. Je nach Förderstufe reichen die möglichen Zuschüsse von 3.000 Euro pro Kalenderjahr bis 10.000 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. BG BAU Aktuell
Lastenausgleichssysteme reduzieren Unfall- und Muskel-Skelett-Risiken
Ebenfalls neu im Förderangebot 2026 sind sogenannte Balancer beziehungsweise Lastenausgleichsvorrichtungen. Sie ermöglichen es, großformatige Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente kontrolliert in Waage oder die gewünschte Neigung zu bringen.
Die Lasten lassen sich per Funkfernsteuerung positionieren, ohne dass Beschäftigte schwere Bauteile von Hand drücken, ziehen oder mit improvisierten Kettenzügen ausrichten müssen. Dadurch werden sowohl Unfallrisiken als auch körperliche Belastungen reduziert. Haufe.de News und Fachwissen
Bei der beitragsabhängigen Förderung werden laut Haufe 25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 5.000 Euro, bei der beitragsunabhängigen Förderung 50 Prozent bis maximal 5.000 Euro übernommen. Haufe.de News und Fachwissen
Einschraubhilfen: Ergonomie und Absturzprävention in einem
Eine weitere neue Prämie betrifft Einschraubhilfen für lange Schrauben, insbesondere im Holzbau. Beim Eindrehen großer Schrauben entstehen hohe Kräfte und Drehmomente. Rutscht die Maschine ab, drohen unter anderem Stichverletzungen, Stürze oder Abstürze.
Die Einschraubhilfe reduziert den notwendigen Anpressdruck, vermeidet ungünstige Körperhaltungen und stabilisiert den Schraubvorgang. In Kombination mit Bitverlängerungen kann sie bei bestimmten Arbeiten sogar einen Einsatz von Leitern vermeiden. Gefördert werden 50 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 200 Euro. Haufe.de News und Fachwissen
Beitragsabhängige Förderung deutlich neu strukturiert
Nicht nur der Prämienkatalog wurde geändert. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es statt fünf nur noch vier Förderstufen. Die maximale jährliche Förderung orientiert sich am BG-BAU-Mitgliedsbeitrag. Bauportal BG BAU
| Mitgliedsbeitrag | Förderquote | Max. jährliche Förderung |
|---|---|---|
| 100–1.000 € | bis 25 % | 250 € |
| 1.001–25.000 € | bis 20 % | 5.000 € |
| 25.001–100.000 € | bis 10 % | 10.000 € |
| ab 100.001 € | bis 5 % | 20.000 € |
Damit können insbesondere einige Betriebe höhere Fördersummen erreichen als bisher. Für kleinere Unternehmen der Stufen A und B besteht außerdem die Möglichkeit, Förderbeträge über mehrere Jahre anzusparen beziehungsweise vorzugreifen. Die BG BAU nennt beispielsweise einen Betrieb mit 800 Euro Jahresbeitrag, der unter bestimmten Voraussetzungen statt 200 Euro bis zu 1.000 Euro Fördervolumen bündeln kann. BG BAU Aktuell
Neue 365-Tage-Regel erleichtert die Antragstellung
Praktisch wichtig ist auch eine Verfahrensänderung: Der frühere Jahresend-Stichtag entfällt. Rechnungen können nun bis zu 365 Tage nach Rechnungsstellung beziehungsweise Kauf eingereicht werden. Unternehmen müssen also nicht mehr darauf achten, Förderanträge noch vor dem 31. Dezember abzuschließen. BG BAU
Voraussetzung bleibt natürlich, dass das konkrete Produkt oder die Maßnahme tatsächlich im aktuellen Prämienkatalog der BG BAU förderfähig ist.
Einige bisherige Prämien sind gleichzeitig weggefallen
Die Erweiterung ist zugleich eine Bereinigung des Programms. Zum 30. Juni 2026 wurden mehrere bisherige Förderpositionen eingestellt. Dazu gehören unter anderem:
- Defibrillatoren (AED),
- Dieselpartikelfilter,
- Elektro-Fugenschneider,
- akkubetriebene Glätter,
- Staubschutztüren,
- bestimmte staubarme Schleifsysteme,
- Leiter-Lift-Systeme,
- Zugangssysteme für mobile Baumaschinen und
- verschiedene technische Nachrüstlösungen. Bauportal BG BAU
Für bereits getätigte Investitionen gibt es jedoch eine Übergangsregelung: Wurde ein entsprechendes Produkt vor dem 30. Juni 2026 gekauft, kann der Förderantrag grundsätzlich noch bis zu einem Jahr nach dem Kauf gestellt werden. Bauportal BG BAU
Interessant aus Präventionssicht: Förderung folgt stärker dem TOP-Prinzip
Auffällig ist die Stoßrichtung der neuen Prämien. Sowohl Drohnen als auch Absturzsysteme, Balancer und Einschraubhilfen setzen möglichst weit vor dem individuellen Fehlverhalten des Beschäftigten an.
Drohnen vermeiden die Exposition vollständig oder teilweise, Absturzsysteme schaffen technischen Schutz und Balancer beziehungsweise Einschraubhilfen verändern den Arbeitsprozess so, dass körperliche Belastungen und Unfallgefahren sinken. Damit orientiert sich das Förderprogramm deutlich an der Logik des TOP-Prinzips: technische und organisatorische Lösungen vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Auf den Punkt gebracht: Die BG BAU erweitert ihre Arbeitsschutzförderung nicht nur um einzelne Geräte, sondern richtet das gesamte Prämiensystem stärker auf technische Gefahrenvermeidung und vereinfachten Zugang zu Fördermitteln aus. Seit Juli 2026 werden erstmals Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen gefördert; hinzu kommen 2026 Balancer und Einschraubhilfen. Gleichzeitig steigen die möglichen jährlichen Zuschüsse bei der beitragsabhängigen Förderung auf bis zu 20.000 Euro, bei bestimmten Maßnahmen der Absturzprävention sind bis zu 10.000 Euro beitragsunabhängig möglich. Für Unternehmen lohnt sich deshalb vor der Beschaffung sicherheitsrelevanter Technik ein Blick in den aktuellen BG-BAU-Prämienkatalog – denn Investitionen in Arbeitsschutz können inzwischen erheblich bezuschusst werden. Bauportal BG BAU
