Erste Hilfe im Unternehmen: Entscheidend ist, dass jederzeit genügend Ersthelfende vor Ort sind
Unternehmen dürfen Erste Hilfe nicht dem Zufall überlassen. Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen sie dafür sorgen, dass ausreichend Beschäftigte als betriebliche Ersthelfende ausgebildet sind und im Notfall sofort handeln können. Die Ausbildungskosten übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger. Damit die Kenntnisse aktuell bleiben, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich. (DGUV top eins)
Wie viele Ersthelfende benötigt werden, richtet sich nach der Zahl der tatsächlich anwesenden Beschäftigten und nach der Branche. Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens eine ausgebildete Person vor Ort sein. Bei mehr als 20 Beschäftigten müssen in Verwaltungsbetrieben fünf Prozent, in anderen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfende zur Verfügung stehen. (DGUV top eins)
Besonders wichtig ist diese Regelung bei mobiler Arbeit und flexiblen Anwesenheitszeiten. Entscheidend ist nicht allein die Gesamtbelegschaft, sondern wie viele Beschäftigte tatsächlich gleichzeitig im Betrieb sind. Sind beispielsweise von 100 Beschäftigten montags oder freitags regelmäßig nur etwa 60 vor Ort, kann die erforderliche Zahl der Ersthelfenden an dieser realistischen Anwesenheit ausgerichtet werden. Wegen Urlaub, Krankheit oder kurzfristiger Abwesenheiten empfiehlt die DGUV jedoch, mehr Ersthelfende auszubilden als das vorgeschriebene Minimum – möglichst Personen, die regelmäßig vor Ort arbeiten. (DGUV top eins)
Ein häufiges Hemmnis ist die Sorge Beschäftigter, im Notfall etwas falsch zu machen. Der Artikel betont dagegen: Das größere Risiko besteht darin, gar nichts zu tun. Die Ausbildung vermittelt ausreichend Sicherheit, um die Rettungskette einzuleiten. Zudem sind lebensbedrohliche Notfälle im Betrieb vergleichsweise selten; häufig geht es um kleinere Verletzungen oder darum, Kolleginnen und Kollegen nach einem Vorfall zu unterstützen. Die erworbenen Kenntnisse sind außerdem auch im privaten Umfeld hilfreich. (DGUV top eins)
Im Ernstfall besteht die Rettungskette aus vier aufeinanderfolgenden Schritten: Zunächst werden Bewusstsein und Atmung geprüft, Gefahren beseitigt beziehungsweise die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich gebracht und gegebenenfalls der Notruf 112 gewählt. Fehlt eine normale Atmung, muss unmittelbar mit der Wiederbelebung begonnen werden: 30 Herzdruckmassagen im Wechsel mit zwei Beatmungen; falls vorhanden, soll ein automatisierter externer Defibrillator (AED) eingesetzt werden. Bei normaler Atmung erfolgt die stabile Seitenlage, bei Verletzungen beispielsweise die Blutstillung sowie das Wärmen und Beruhigen der betroffenen Person. Anschließend übernimmt der Rettungsdienst und organisiert bei Bedarf den Transport ins Krankenhaus. (DGUV top eins)
Auf den Punkt gebracht: Erste Hilfe muss organisatorisch so geplant sein, dass zu jeder Zeit genügend ausgebildete Ersthelfende tatsächlich anwesend sind. Mobile Arbeit, Teilzeit und flexible Arbeitszeiten müssen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Unternehmen sollten deshalb nicht nur die gesetzliche Mindestquote erfüllen, sondern ausreichend Reserven einplanen und vor allem regelmäßig anwesende Beschäftigte ausbilden. Im Notfall zählt vor allem eines: sofort handeln und die Rettungskette in Gang setzen. (DGUV top eins)
