meldepflichtiger Arbeitsunfall

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Wenn ein Unternehmen von einem Arbeits- oder Wegeunfall erfährt, muss es innerhalb von drei Tagen die Unfallmeldung abschicken. Aber wann ist ein Arbeitsunfall eigentlich meldepflichtig?

Die Meldung ist an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) bzw. Unfallkasse zu richten. Auch der Personal- oder Betriebsrat ist über das Ereignis zu informieren.

Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtg?

Arbeitsunfälle sind meldepflichtig bei Unfällen im Betrieb (einschließlich Betriebswege, Reisen zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten), durch die Versicherte getötet oder so verletzt worden sind, dass sie für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig werden.

Auch Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle

Als Arbeitsunfall zählen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte. Unverzüglich sind schwere oder gar tödliche Unfälle zu melden, damit der Unfallversicherungsträger die notwendigen Schritte schnell in die Wege leiten kann.

Warum sind Arbeitsunfälle meldepflichtig?

Die Informationspflicht ist kein Selbstzweck. Denn alle Beteiligten und Verantwortlichen im Unternehmen müssen sich mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit auseinandersetzen.

  • Aus den Meldedaten lassen sich Unfallschwerpunkte und Erkrankungsrisiken ableiten.
  • Anhand der ermittelten Risiken und Gefahren lassen sich Präventionsmaßnahmen entwickeln.
  • Die Daten fließen in den Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ein.
  • Die Daten werden u. a. auch an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) weitergeleitet.

https://publikationen.dguv.de/zahlen-fakten/schwerpunkt-themen/4271/arbeitsunfallgeschehen-2020

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