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Löschfrist für die Dokumentation von Alleinarbeit

Guten Tag,

für Kontrollgänge zu entfernten Anlagen fällt bei uns regelmäßig Alleinarbeit an. Die Kollegen tragen einen Totmannschalter, der im Büro aufgeschaltet ist. Damit im Falle eines Alarms der Kollege schnell gefunden wird haben wir eine Excelliste, in die vor dem Kontrollgang eingetragen wird welcher Melder mit welcher Person an welchen Ort geht.

Nun werden bei uns die Datenverarbeitungsverfahren erfasst und ich soll eine Löschfrist für diese Daten definieren.

Eigentlich könnten die Daten ja direkt nach der Rückkehr des Kollegen gelöscht werden oder gibt es Dokumentationspflichten, die eine längere Aufbewahrung dieser Daten vorschreibne?

Liebe Grüße

Codec

Hallo Codec,

eigentlich ist die Antwort sehr einfach. Die Daten sollten nur so lange gespeichert bleiben wie sie für den Zweck zu dem sie erhoben wurden, benötigt werden.

Immer wenn der MA von seinem Kontrollgang zurückgekommen ist werden die Daten nicht mehr benötigt, da ihr Zweck ja ist bei Alarm durch den Totmannschalter den voraussichtlichen Standort des MA zu wissen.

Die Löschfrist kann also sehr kurz sein, da hier keine Dokumentationspflichten bestehen.

Gruß

Maria

Norbert Serwal hat auf diesen Beitrag reagiert.
Norbert Serwal

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